Versicherungsschaden-Gutachter
📞 0177 6222172
Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen (BVSV) · Reg.-Nr. DE-KB 005/2024

Versicherter Schaden am Haus? Ich stehe auf Ihrer Seite.

Leitungswasser, Sturm, Brand oder Schimmel nach Wasserschaden: Als unabhängiger Bau-Sachverständiger dokumentiere ich Ursache und Umfang Ihres Schadens und begleite Sie durch die Regulierung – damit Sie der Versicherung auf Augenhöhe begegnen.

Jetzt anrufen: 0177 6222172 Kostenfreies Erstgespräch am Telefon (ca. 15 Minuten)

Welchen Schaden hat Ihr Gebäude?

Ich begleite Wohngebäude- und Hausrat-Schadenfälle von der Beweissicherung bis zum Abschluss der Regulierung – eine Hand, ein Ansprechpartner.

Leitungswasserschaden

Rohrbruch, undichte Anschlüsse, durchnässte Wände und Böden – der häufigste Fall in der Wohngebäudeversicherung. Schnelle Beweissicherung ist hier entscheidend, bevor getrocknet oder saniert wird.

→ Zur Wasserschaden-Seite mit allen Details

Sturm- & Hagelschaden

Abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden, Folgeschäden durch eindringendes Wasser. Ich dokumentiere Schadenbild und Umfang und grenze Sturmfolgen von Wartungsstau ab – der häufigste Streitpunkt mit dem Versicherer.

Brandschaden

Nach Brand-, Ruß- oder Löschwasserschaden: vollständige Erfassung der Schäden an Gebäude und Bausubstanz als Grundlage der Regulierung – einschließlich der oft unterschätzten Löschwasser-Folgeschäden.

Schimmel nach Wasserschaden

Wird ein Feuchteschaden zu spät oder unvollständig getrocknet, folgt der Schimmel. Als TÜV-zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzschäden dokumentiere ich den Folgeschaden für die Regulierung.

→ Zum Schimmel-Check zum Festpreis

Elementarschaden

Rückstau, Starkregen, Überschwemmung – wenn Elementarbausteine greifen, zählt die saubere Abgrenzung der Schadenursache. Ich liefere die fachliche Grundlage.

Erfolgskontrolle der Sanierung

Bevor die Versicherung den Schaden schließt: unabhängige Kontrollmessung, ob Trocknung und Sanierung wirklich abgeschlossen sind – Kontrolle statt Eigenkontrolle der ausführenden Firma.

Die Versicherung schickt doch einen Gutachter – warum ein eigener?

Interessenlage

Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung. Ein eigener, unabhängiger Sachverständiger sorgt dafür, dass Ursache und Umfang vollständig erfasst werden – auch die verdeckten Schäden in Estrich, Dämmung und Wandaufbau.

Beweissicherung

Was nicht dokumentiert ist, wird nicht reguliert. Frühe messtechnische Dokumentation (Wärmebildkamera testo 872s, Feuchtemessung, Endoskopie) sichert Ihre Position – auch Monate später noch.

Sachverständigenverfahren

Bei strittiger Schadenhöhe sieht Ihr Vertrag das Sachverständigenverfahren vor: Sofern Ihr Vertrag ein Sachverständigenverfahren vorsieht, werden die Sachverständigen nach den Vertragsbedingungen benannt. Ich treffe die technischen Feststellungen nachvollziehbar, ergebnisoffen und unabhängig – genau das macht mein Gutachten im Verfahren belastbar und für alle Beteiligten verwertbar.

Ehrlicher Hinweis: Ob und in welchem Umfang Ihr Schaden gedeckt ist, ergibt sich aus Ihrem Vertrag – reine Deckungsfragen klärt ein Anwalt. Ich liefere die fachliche Grundlage: Ursache, Umfang, Dokumentation. Sachverständigenkosten sind je nach Vertrag und Beauftragung erstattungsfähig. Klären Sie das am besten kurz vor der Beauftragung mit Ihrem Versicherer – ich sage Ihnen, welche Angaben er dafür braucht.

So läuft es ab

Anrufen & schildern

Sie schildern kurz Ihren Schaden – kostenfrei, ca. 15 Minuten. Ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein eigener Gutachter in Ihrem Fall lohnt.

Kostenklärung vorab

Sachverständigenkosten sind je nach Vertrag und Beauftragung erstattungsfähig. Sie klären das kurz mit Ihrem Versicherer – ich sage Ihnen, welche Angaben er dafür braucht. So wissen Sie vorher, woran Sie sind.

Ortstermin & Dokumentation

Begehung, Wärmebild, Feuchtemessung, Fotodokumentation – zeitnah, bevor Spuren verschwinden.

Gutachten & Begleitung

Belastbares Gutachten zu Ursache und Umfang – und auf Wunsch Begleitung bis zum Abschluss der Regulierung.

Ihr Gutachter: Marcel Gläser, M.Sc.

Als „Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen (BVSV)" bin ich auf genau diese Fälle spezialisiert: Schäden am Gebäude, hinter denen eine Versicherung steht. Aus über 15 Jahren als Bauträger und Bauleiter weiß ich, was Sanierungen wirklich kosten – und erkenne, wenn ein Angebot oder eine Schadenfeststellung zu kurz springt.

Sie erreichen mich direkt – kein Callcenter, keine Vermittlungsplattform. Von Leipzig und Sayda/Erzgebirge aus bin ich in Leipzig, Halle (Saale), Chemnitz, Freiberg und Dresden im Einsatz.

Anbieter dieser Seite: Sachverständigenbüro Gläser (SVB Gläser), Marcel Gläser, M. Sc. – Büro Leipzig: Lausner Weg 16a, 04207 Leipzig · Rechtsträger: Gläser Bauträger- und Baubetreuungsgesellschaft mbH, Dresdner Str. 137b, 09619 Sayda. Telefon 0177 6222172, info@svb-glaeser.de.

Vertiefung auf der Hauptseite:

  • Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen (BVSV), Reg.-Nr. DE-KB 005/2024
  • TÜV-Sachverständiger für Schimmelpilzschäden
  • TÜV-Sachverständiger für WDVS (Certipedia 0217465040)
  • M.Sc. Civil Engineering (HTWK Leipzig), gelernter Zimmermann
  • 15+ Jahre Bauträger & Bauleitung – Geschäftsführer der Gläser Bauträger- und Baubetreuungsgesellschaft mbH
BVSV – Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen, Reg.-Nr. DE-KB 005/2024 TÜV Rheinland – geprüfter Sachverständiger für Schimmelpilzschäden

Häufige Fragen

Wer bezahlt den Gutachter?

Sachverständigenkosten sind je nach Vertrag und Beauftragung erstattungsfähig. Ob und in welchem Umfang Ihr Schaden gedeckt ist, ergibt sich aus Ihrem Vertrag. Klären Sie die Kostenfrage deshalb am besten kurz vor der Beauftragung mit Ihrem Versicherer – ich sage Ihnen, welche Angaben er dafür braucht.

Reicht der Gutachter der Versicherung nicht aus?

Er arbeitet im Auftrag der Versicherung – das ist keine Unterstellung, sondern schlicht die Interessenlage. Ein eigener Sachverständiger stellt sicher, dass auch verdeckte Schäden erfasst werden und Sie der Bewertung fachlich auf Augenhöhe begegnen können.

Was ist das Sachverständigenverfahren?

Ein in den meisten Wohngebäude-Verträgen vorgesehenes Verfahren bei strittiger Schadenhöhe: Beide Seiten benennen je einen Sachverständigen, ein Obmann entscheidet bei Differenzen. Es ist oft der schnellere Weg als ein Gerichtsprozess – die rechtliche Beratung dazu übernimmt Ihr Anwalt, die fachliche Seite ich.

Die Versicherung will den Schaden schließen – was tun?

Vor der Abschlusserklärung prüfen lassen, ob wirklich alles erfasst und die Sanierung vollständig ist – einschließlich Kontrollmessung, ob die Bauteile trocken sind. Danach ist es deutlich schwerer, Nachbesserungen durchzusetzen.

Wie schnell sind Sie vor Ort?

Bei akuten Schäden bemühe ich mich um sehr zeitnahe Termine – von Leipzig und Sayda/Erzgebirge aus in Leipzig, Halle (Saale), Chemnitz, Freiberg und Dresden. Rufen Sie an, dann finden wir den schnellstmöglichen Termin.

Versicherungsfall? Reden wir, bevor Sie unterschreiben.

Je früher ein unabhängiger Blick auf den Schaden fällt, desto besser Ihre Position in der Regulierung.

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